Wann löschen wir Ihre Daten?
Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie dies zur Erreichung des maßgeblichen Zweckes erlaubt und erforderlich ist. Danach löschen wir Ihre Daten. Wann wir Ihre Daten konkret löschen, finden Sie im zweiten Teil der Datenschutzerklärung bei den einzelnen Anwendungen und Verarbeitungen.
Auch löschen wir Ihre Daten, sobald Sie dies über die entsprechende Schaltfläche in Ihrem Benutzerkonto veranlassen, und wir die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr benötigen und mögliche Gewährleistungs- und Verjährungsfristen aus dem Vertragsverhältnis abgelaufen sind. Dies ist in der Regel zum Beginn des vierten, auf unsere letzte Leistung folgenden Jahres der Fall. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind, löschen wir die Daten nach Ablauf dieser Fristen (z. B. § 257 HGB, § 147 AO).
Nicht bezahlte Steuererklärungen können Sie auf der Übersichtsseite (nach dem Einloggen) löschen. Alle eingegebenen Daten werden daraufhin vollständig gelöscht. Es verbleibt lediglich die Information in unserer Datenbank, dass und wann eine Steuererklärung angelegt und gelöscht wurde. Bezahlte Steuererklärungen werden später automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Ausnahmsweise können wir Daten über die ursprünglich vorgesehene Zeit hinaus verarbeiten, wenn die Daten für einen (auch: drohenden) Rechtsstreit (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO, Art. 17 Abs. 3 lit. e DS-GVO) oder ein sonstiges rechtliches Verfahren erforderlich sind oder wenn die Speicherung durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen, vorgesehen ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO, Art. 17 Abs. 3 lit. b DS-GVO).