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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie nutzen Sie den elektronischen Datenabruf mit Lohnsteuer kompakt?

Um die elektronischen Daten der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Ihre Einkommensteuererklärung zu übernehmen, loggen Sie sich bei Lohnsteuer kompakt ein und starten eine Steuererklärung.

Über die Seite "Meine Steuererklärung" sehen Sie sofort, ob elektronische Daten für Ihr Kundenkonto bereit stehen.

 

Wenn Sie die elektronisch vorliegenden Daten in Ihre Steuererklärung übernehmen wollen, klicken Sie auf "Prüfen und übernehmen Sie diese jetzt". Haben Sie Berechtigungen für mehrere Personen eingerichtet, können Sie auf der Folgeseite auswählen, wessen Daten übernommen werden sollen.

Danach können Sie für jeden vorliegenden Datensatz individuell entscheiden, ob Sie die Daten in Ihre Steuererklärung übernehmen wollen. Alternativ können Sie sich den Inhalt eines Datensatzes auch nur online ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.

Alle Eingabefelder, die mit Daten aus dem elektronischen Datenabruf in Ihre Steuererklärung befüllt wurden, sind beim ersten Aufruf farblich (gelb) gekennzeichnet. So können Sie die übernommenen Daten schnell erkennen und diese einfach überprüfen.

 

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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Anzahl an Bewertungen: 82

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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