Wie hilft der Datenabruf bei der Online-Abgabe der Steuererklärung?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Lohnsteuer kompakt. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der Datenabruf?)
Wenn Sie den Datenabruf in Lohnsteuer kompakt freigeschaltet haben, können Sie die Online-Abgabe für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung sofort nutzen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.
Außerdem können die bereitgestellten Daten mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernommen werden. Sie müssen die Daten nicht selbst eintragen, und viele Felder werden direkt mit den richtigen Werten aus dem Datenabruf befüllt, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
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