Was ist bei der Steuerklassenwahl von Ehegatten/Lebenspartnern zu beachten?
Bezieht auch der Ehegatte/Lebenspartner Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten/Lebenspartner grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Das ist für sie regelmäßig günstiger. Der Arbeitgeber kennt in der Regel nur den Arbeitslohn des für ihn tätigen Arbeitnehmers, jedoch nicht den des Ehegatten/Lebenspartners. Folglich kann beim Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers nur dessen Arbeitslohn zugrunde gelegt werden.
Die Arbeitslöhne beider Ehegatten/Lebenspartner können erst nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zusammengeführt werden. Erst dann ergibt sich diezutreffende Jahressteuer. Es lässt sich deshalb oft nicht vermeiden, dass im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten/Lebenspartnern zwei Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren zur Wahl.
Rechner
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- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
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