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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Programmumfang nach § 87c AO



Programmumfang nach § 87c AO

Diese Software kann nur von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für die Einkommensteuererklärung genutzt werden. Beschränkt steuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 4 EStG) können mit dieser Anwendung keine Steuererklärung erstellen.

Nicht unterstützte Anlagen:
  • Anlage N-GRE – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in Frankreich, Schweiz, Österreich)
  • Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte: Diese Anlage ist ab Steuerjahr 2022 verfügbar, jedoch nicht für pauschal besteuerte Einkünfte, Sondervergütungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Familienstiftungen sowie nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte.

Eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs für das jeweilige Steuerjahr finden Sie im Steuer-Handbuch von Lohnsteuer kompakt.

Programmumfang nach § 87c AO


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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