(2015)
Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind Sie hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihre in- und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Auf der anderen Seite erhebt auch der ausländische Staat Steuern, das ist das so genannte Quellenprinzip.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit allen wichtigen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Liegt das Besteuerungsrecht beim ausländischen Staat wird folgendermaßen die Doppelbesteuerung vermieden:
Freistellungsmethode:
- Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Anrechnungsmethode:
- Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland mit erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. wie Werbungskosten von den Einkünften abgezogen.
Bei Arbeitslohn wird im Allgemeinen die Freistellungsmethode angewandt.
Rechner
- Steuerrückerstattung berechnen: Die Mehrzahl der Steuerzahler kann mit einer Erstattung der zu viel gezahlten Steuern rechnen. Mit unserem Rechner ermitteln Sie für Ihren individuellen Fall mit welcher Steuer-Rückzahlung Sie rechnen können.
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