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(2015) Was ist die Günstigerprüfung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was ist die Günstigerprüfung?

Mit der Steuererklärung können Sie beantragen, dass Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einbezogen werden. Dann werden diese Einkünfte nach dem persönlichen, progressionsabhängigen Steuersatz besteuert und nicht nach dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

Ergibt sich jedoch bei dieser so genannten Günstigerprüfung, dass der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungsteuersatz liegt, gilt Ihr Antrag als nicht gestellt. Sie müssen also nicht mehr als die 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen.

Beachten Sie aber, dass der Antrag nur einheitlich für alle Kapitalerträge gestellt werden kann. Dafür müssen auch alle Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden.

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