(2015)
In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?
Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid (Lohnsteuerbescheid) Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraph 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.
Diese können zum Beispiel sein:
- Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt.
- Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Auch anhängige Verfahren bei obersten Bundesgerichten, z. B. beim Bundesfinanzhof, können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für einen Einspruch mit Ruhenlassen genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerfall betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.
Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.
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