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(2014) Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Der persönliche Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag wird im zweiten vollen Jahr des Rentenbezugs ermittelt. Im Jahr des Rentenbeginns und im zweiten Rentenbezugsjahr wird die Rente mit dem sog. Besteuerungsanteil besteuert. Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig.

Der Versorgungsfreibetrag für Beamte
Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 auf null Prozent. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen und Betriebsrenten aus Direktzusage und aus Unterstützungskasse. Darüber hinaus erhalten Pensionäre einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Auch dieser Zuschlag wird mit der Zeit geringer.

So sehen die Zahlen bei Pensionsbeginn im Jahre 2014 aus:

Der Altersentlastungsbetrag
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre nutzen, die zur ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners.

So sehen die Zahlen aus, wenn der Ruheständler im Jahre 2013 sein 64. Lebensjahr vollendet hat:

Der Werbungskostenpauschbetrag
Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler einen Werbungskostenpauschbetrag von jährlich 102 Euro.

Die Sonderausgaben
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können auch Rentner als Sonderausgaben in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen. Rentner erhalten einen Krankenversicherungszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger, um den die Beiträge zu vermindern sind. Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Spendet man nicht oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.

Die außergewöhnlichen Belastungen
Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder der Auftrag an einen Handwerker. Aber auch Krankheitskosten, wie Medikamente, Brille oder Zahnersatz können Rentner geltend machen.

Der Minijob
Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 450-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.

Tipp: Wenn Sie als Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Kosten unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 8.354 Euro (ab 2014) bleiben, dann müssen Sie auch keine Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Im Jahre 2013 beträgt der Grundfreibetrag 8.130 Euro, in den Jahren 2010 bis 2012 waren es 8.004 Euro. Für Verheiratete gelten die verdoppelten Beträge.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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