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Wagniskapitalgesellschaft

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wagniskapitalgesellschaft



Was sind Einnahmen aus Wagniskapitalgesellschaften?

Wagniskapitalgesellschaften (Venture Capital Fonds bzw. Private Equity Fonds) spielen in der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung eine zunehmende Rolle. Die Gesellschafter, die lediglich Geld einbringen, erhalten einen entsprechenden Gewinnanteil. Darüber hinaus wird vereinbart, dass das Einbringen der immateriellen Leistungen durch die Fonds-Initiatoren, zum Beispiel des Know-how, zu einem überproportionalen Gewinnanteil (Carried Interest) führt.

Dieser erhöhte Gewinnanteil (Carried Interest) der Gesellschafter sog. Wagniskapitalfonds ist eine besondere erfolgsabhängige Tätigkeitsvergütung und wird den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet.

- Bei Neugründung der Gesellschaft ab dem 1.1.2009 unterliegt der Carried Interest dem Teileinkünfteverfahren und ist deshalb nur zu 60 % steuerpflichtig. Folglich sind damit zusammenhängende Aufwendungen zu 60 % abzugsfähig.

- Bei Gründung der Gesellschaft vor 2009 gilt weiterhin das Halbeinkünfteverfahren mit der Folge, dass der Gewinn zu 50 % steuerpflichtig ist und die Aufwendungen zu 50 % absetzbar sind.

(2014): Was sind Einnahmen aus Wagniskapitalgesellschaften?



Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?

Seit dem Jahr 2009 sind mit dem Sparer-Pauschbetrag alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten, es können also keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).

Depotgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Kreditzinsen oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung können nun nicht mehr angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (z.B. private Darlehen).

Tipp: Bitte beachten Sie, dass derzeit vor dem Bundesfinanzhof eine Musterklage anhängig sind, in denen die Frage der Absetzbarkeit von Werbungskosten geklärt werden soll. Evtl. verstößt das Abzugsverbot für Werbungskosten gegen das Nettoprinzip oder den Gleichheitssatz und wäre dann verfassungswidrig.

Wenn Ihre Werbungskosten aus Kapitalvermögen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, sollten Sie die Anlage KAP ausfüllen und auf einem Zusatzblatt Ihre Werbungskosten auflisten. Gegen den ablehnenden Steuerbescheid sollten Sie Einspruch einlegen und das Ruhenlassen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO beantragen, bis der BFH entschieden hat.

(2014): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?


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