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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Leistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Leistungen



Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?

Negative Einkünfte oder Verluste aus Leistungen können im selben Jahr mit Gewinnen gleichartiger Einkünfte gegengerechnet werden. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass Sie mit den sonstigen Leistungen auch einen Überschuss erzielen könnten. Ansonsten werden die Verluste aus den Leistungen nicht anerkannt, Sie müssen die Einnahmen aber auch nicht versteuern.

Tipp: Wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind, können sie ins Vorjahr übertragen werden und mit den dort erzielten gleichartigen Gewinnen gegengerechnet werden. Sie können die Verluste auch für das Folgejahr vortragen und mit den dann vermutlich erzielten Überschüssen gegenrechnen. Durch den Rück- oder Vortrag der Verluste mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im entsprechenden Jahr.

(2014): Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?



Was sind sonstige Leistungen?

Zu den sonstigen Leistungen gehören z.B. gelegentliche Vermittlungen und die Vermietung von beweglichen Gegenständen.

Wenn die sontogen Einkünfte unter 256 Euro liegen, bleiben deise sogar steuerfrei. Betragen die Einkünfte dagegen 256 Euro oder mehr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.

Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können diese zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören.

Beispiel: Das eigene Motorboot wird im Sommer ab und zu "verchartert".

(2014): Was sind sonstige Leistungen?


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