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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Pflichtversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Pflichtversicherungen



Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?

Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit einem bestimmten Abzugshöchstsatz und Abzugshöchstbetrag steuermindernd aus. Im Jahre 2014 beträgt der Höchstsatz 78 Prozent und der Höchstbetrag 15.600 Euro bei Ledigen und 31.200 Euro bei Verheirateten (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro). Dieser Abzugssatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 400 Euro bzw. 800 Euro.

(2014): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?



Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit einem bestimmten Abzugshöchstsatz und Abzugshöchstbetrag steuermindernd aus. Im Jahre 2014 beträgt der Höchstsatz 78 Prozent und der Höchstbetrag 15.600 Euro bei Ledigen und 31.200 Euro bei Verheirateten (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro). Dieser Abzugssatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 400 Euro bzw. 800 Euro. Ab 2015 soll der Höchstbetrag auf 24.000 Euro bzw. 48.000 Euro steigen.

(2014): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?



Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.

Hinweis: Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.

(2014): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?



Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 450 Euro pro Monat liegt. Seit 2013 sind Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich allerdings davon befreien lassen. Falls Sie von der Befreiung keinen Gebrauch machen, zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich), und der Minijobber muss die Differenz zum normalen RV-Beitragssatz aus eigenen Mitteln zahlen.

Seit 2008 besteht ein Wahlrecht, ob der Minijobber die Arbeitgeberbeiträge und seine Arbeitnehmeranteile als Altersvorsorgebeiträge geltend machen will. Ein Eintrag kann für Sie allerdings nachteilig sein! Bei Minijobs im gewerblichen Bereich führt die Angabe des Arbeitnehmeranteils und des Arbeitgeberanteils im Steuerformular immer zu einem Nachteil für Sie. Dies resultiert daher, dass der Arbeitgeberanteil zunächst mit 78 % (2014) berücksichtigt wird und dann zu 100 % wieder abgezogen wird.

Deshalb: Wahlrecht nutzen und auf die Eintragung im Steuerformular verzichten! Nur bei Minijobs in Privathaushalten ergibt sich mit dem Arbeitnehmeranteil eine steuerliche Verbesserung, weil der Arbeitgeberanteil lediglich 5 % und der eigene Anteil 14,6 % (2013) beträgt. Hier also ist die Aufstockung sehr teuer und deshalb eigentlich nicht empfehlenswert.

Deshalb: Wenn keine Aufstockung, dann auch keine Eintragung im Steuerformular!

Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.

(2014): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?


Feldhilfen

Landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Geben Sie hier bitte Versicherungsbeiträge an, die Sie

  • an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • an landwirtschaftliche Alterskassen.

Desweitern tragen Sie hier Beiträge an Versorgungseinrichtungen für Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Mitglieder des Landtags, Notare, Rechtsanwälte, Psychologische Psychotherapeuten, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.

Geben Sie hier nur Beiträge, die Sie selbst getragen haben (also ggf. abzüglich Arbeitgeberzuschuss).

Arbeitgeberzuschüsse erfassen Sie im Feld "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen".

Bitte beachten Sie:
Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier bitte Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern

geleistet wurden.

Geben Sie hier nur Beiträge, die Sie selbst getragen haben (also ggf. abzüglich Arbeitgeberzuschuss).

Arbeitgeberzuschüsse erfassen Sie im Feld "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen".

Bitte beachten Sie:
Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung

Geben Sie den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an, den Ihr Arbeitgebereiner pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung und nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Mini-Jobs bezahlt hat.


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