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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausgaben



Was kann ich als Werbungskosten absetzen?

Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, können Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:

 

  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
  • Schuldzinsen für einen Kredit
  • Abschreibung
  • Grundsteuer
  • Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
  • Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
  • Stromkosten für Hausbeleuchtung
  • Heizung und Warmwasser
  • Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
  • Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
  • Schönheitsreparaturen

Hinweis:
Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.

(2014): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?


Feldhilfen

Schuldzinsen

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Finanzierungskosten für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Finanzierungskosten zählen:

  • Schuldzinsen
  • Damnum
  • Disagio
  • Agio
  • Erbbauzinsen
Geldbeschaffungskosten

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Geldbeschaffungskosten für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Geldbeschaffungskosten zählen u.a.

  • Kosten für Beglaubigungen
  • Beleihungsgebühren
  • Abschlussgebühren
  • Finanzierungskosten
  • Notarkosten für die Finanzierung
  • Grundbuchgebühren für die Finanzierung
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kosten für Fotokopien
  • Telefonkosten (für Bankgespräche, Notargespräche, u.ä.)
  • Fahrtkosten zur Bank
  • Fachliteratur Finanzen
Renten und dauernde Lasten

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Renten und dauernde Lasten in Verbindung mit dem vermieteten Objekt erfassen wollen.

Eine Rente ist im Gegensatz zur dauernden Last von der Lebenszeit des Empfängers oder einer anderen Person (in Ausnahmefällen von der Lebenszeit mehrerer Personen) abhängig und wird in gleich bleibenden Monatsbeträgen gezahlt. Bei Renten richtet sich die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nach der Höhe des von den Rentenzahlungen zu versteuernden Anteils (= der Ertragsanteil). Im Gegensatz zu Renten sind die dauernden Lasten in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Umsatzsteuer / Vorsteuer (neu bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Umsatzsteuerzahlungen für das Objekt erfassen wollen.

Die Angaben sind nur bei  umsatzsteuerpflichtiger Vermietung zu machen. Hier ist dann die im Jahr 2014 an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer zu erfassen.

Erhaltungsaufwand

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Gebäudeabschreibung

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Gebäudeabschreibung für das Objekt erfassen wollen.

Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen  zählen u.a.:

  • Kücheneinrichtung
  • Herd und Spüle
  • Geschirrspüler
  • Kühlschrank
  • Gardinen und Teppiche
  • Möbel, Regale, Schränke
  • Sofa
  • Tisch und Stühle
  • Waschmaschine
  • Rasenmäher
Sonderabschreibungen nach § 7 (Sanierungsgebäude, Baudenkmäler, Schutzbauten etc.)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Sonderabschreibungen für das Objekt erfassen wollen.

Unter die Regeln für Sonderabschreibungen fallen

  • Sanierungsgebäude nach § 7h EStG
  • Baudenkmäler nach § 7i EStG
  • Schutzbauten nach § 7, 12 III EStG
  • Modernisierungen nach § 14b BerlinFG
Nebenkosten

Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen (Stichwort: Umlagen) in die Steuererklärung einfließen.

Auf der Seite "Nebenkosten" können Sie daher u.a folgende Aufwendungen erfassen:

  • Grundsteuer
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Wasserversorgung
  • Entwässerung
  • Hausbeleuchtung
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Schornsteinreinigung
  • Hausversicherungen
  • Hauswart
  • Treppenreinigung
  • Fahrstuhl
Verwaltungskosten

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Verwaltungskosten des vermieteten Objekts entstanden sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Verwaltungskosten dürfen im Gegensatz zu den Nebenkosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch als Werbungskosten ansetzbar.

Auf der Seite "Verwaltungskosten" können Sie daher u.a folgende Aufwendungen erfassen:

  • Gebühren für die Verwaltung
  • Personalkosten
  • Kosten für Selbstverwaltung
  • Telefon-, Porto-, Fahrtkosten
  • Kosten für die Suche eines geeigneten Mieters
  • Abstandszahlungen an Mieter zur Räumung der Wohnung
  • Kontogebühren (Mietkonto)
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis
  • Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen
Sonstigen Kosten

Zu den sonstigen Werbungskosten zählen alle Kosten, die weder zu den Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwänden oder zu den Nebenund Verwaltungskosten gehören

Auf der Seite "Sonstige Kosten" können Sie daher zahlreiche Kosten erfassen, die Ihnen in Verbindung mit der Immobilie entstehen, darunter fallen u.a folgende Aufwendungen :

  • Fahrtkosten von Ihrer Wohnung zur vermieteten Immobilie (und zurück)
    • mit dem PKW
    • Kosten ÖPNV (Straßenbahn, Bus, etc.)
    • Zugticket (inkl. Zuschläge, Reservicerungskosten, etc)
    • Kosten Bahncard (inkl. Kosten für Fotos)
    • Taxikosten
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Mietrechtsstreit
  • Räumungskosten
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Maklergebühren
  • Vermietungsanzeigen
  • Arbeitszimmer
  • Büromaterial
  • Portokosten
  • Fachliteratur

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