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Mieteinnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Mieteinnahmen



Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter müssen sie die Kaltmiete und die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als zusätzliches Einkommen versteuern. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiel für Mieteinnahmen:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
  • Mieteinnahmen für Garagen/Stellplätze
  • Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt worden sind
  • Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Abstandszahlung eines Mieters bei vorzeitigem Ende des Mietvertrages
  • Pachten für unbebaute Grundstücke
  • Einnahmen für ein Erbbaurecht

Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), können Sie auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können natürlich auch keine entsprechenden Werbungskosten berücksichtigt werden.

Hinweis zur Eingabe
Bitte geben Sie Ihre Einnahmen aus der Untervermietung nicht im Unterpunkt „Einnahmen - Mieteinnahmen " ein, sondern auf der Seite „Untervermietung gemieteter Räume“.

(2014): Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?


Feldhilfen

Wohnfläche (in qm)

Geben Sie an, wie groß die Wohnfläche der im angegebenen Geschoss vermieteten Wohnungen ist.

Auf der Grundlage Ihrer Angabe ermittelt das Finanzamt, wie hoch die Quadratmetermiete ist und ob eine verbilligte Vermietung vorliegt.

Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind Zubehörräume, z.B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen, nicht zu berücksichtigen.

Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten sind zur Hälfte anzusetzen.

Anzahl der Wohnungen

Geben Sie hier bitte an, wie viele vermietete Wohnungen sich in dem Geschoss befinden.

Umlagen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Umlagen (z.B. Umlage Müllgebühren) an.


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