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Familienbezogene Steuervergünstigungen

Antrag auf familienbezogene Steuervergünstigungen

Hier können Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen:

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Familienbezogene Steuervergünstigungen



Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?

Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Ausland wohnen, gelten folgende Regeln:

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die (1) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und (2) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu zählen alle Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.

  • Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. hierzu zählen Personen ohne diplomatischen oder konsularischen Status, die sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Nur wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat liegt, stehen ihnen neben den personenbezogenen auch die familienbezogenen Steuervergünstigungen zu.

(2014): Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?


Feldhilfen

Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen.

Wählen Sie bitte, ob Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen wollen:

  • bei im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
  • bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im Dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder der EWR tätig sind.

Als Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit ein.

Wichtig: Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind auf der Seite "Antrag auf inländische Steuerpflicht" anzugeben.




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