Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


KI-Power für Ihre Steuer:

Mit IntelliScan KI beta
zur mühelosen Erstattung!

Nie wieder Steuerstress!
Lernen Sie hier, wie Sie mit IntelliScan Ihre Steuererklärung schneller und effizienter erledigen. Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch – unsere KI erkennt und verarbeitet alle wichtigen Informationen für Sie.

Telefonkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Telefonkosten



Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?

Sie können Ihre Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt waren. Als Werbungskosten absetzbare Kommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung. Haben Sie in Ihrem Arbeitszimmer einen zweiten Telefonanschluss, den Sie ausschließlich beruflich nutzen (mindestens 90 Prozent berufliche Nutzung), dann können Sie diese Kosten in voller Höhe geltend machen. Dies gilt jedoch nicht bei der Nutzung einer beruflichen Zweitnummer beim gleichen ISDN-Telefonanschluss. Hier müssen Sie Ihren beruflichen Kostenanteil gesondert ausweisen. Können Sie Ihre beruflichen Kosten nicht pauschal abrechnen, ist auch ein Einzelnachweis von Telefonaten, Faxen und Internetnutzung möglich. Dazu ist eine Aufzeichnung des beruflichen Anteils für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten ausreichend.

(2014): Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?



Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?

Als Kommunikationskosten können Sie den beruflichen Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung. Außerdem können Sie auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:

  • anteilige Anschlusskosten
  • Bereitstellungentgelte
  • berufsbedingte Reparaturkosten

(2014): Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt