Machen Sie hier bitte nur Angaben, wenn Sie im Laufe des Jahres 2014 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen sind.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hatten, sind Sie nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Zeit, die Sie in Deutschland gewohnt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig.
Die ausländischen Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums bezogen haben und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. »Progressionsvorbehalt«) besonders berücksichtigt.
Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?
Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kommt in Betracht, wenn Sie aus Deutschland weggezogen sind oder nach Deutschland zurückgekehrt bzw. zugezogen sind.
In diesem Fall werden die Einkünfte, die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.
(2014): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?
Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?
Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.
Abweichend hiervon können Sie die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90% Ihrer gesamten Einkünfte oder Ihre nicht in Deutschland erzielten Einkünfte nicht mehr als 6.136 Euro (ggf. gekürzt auf 4.090 oder 2.045 Euro, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist) im betreffenden Kalenderjahr betragen.
(2014): Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?