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(2014) Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet:

Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 3 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Kappung ohne Antrag.

Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. in Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. 150. 000 Euro zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer: 62.875 Euro; Kirchensteuer: 5.658 Euro. Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens, müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 1.158 Euro.

Den Antrag auf Kappung der Kirchensteuer müssen Sie an Ihre Diözese oder Landeskirche richten. Es reichen ein formloser Antrag und eine Kopie des letzten Steuerbescheids.

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