Was sind Ausgleichszahlungen?
Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden.
Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen ist hier anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann. Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.
(2014): Was sind Ausgleichszahlungen?
Was ist der Versorgungsausgleich?
Vereinfacht bedeutet Versorgungsausgleich, dass alle Ansprüche (Anwartschaften) auf die Altersvorsorge, die während der Ehe erworben worden sind, zur Hälfte zwischen den vormaligen Ehegatten aufgeteilt werden.
Unter dem Strich muss der Partner, der die größeren Ansprüche erworben hat, folglich die Hälfte der Differenz an den Partner abgeben.
Diese Regelung betrifft die folgenden Altersvorsorgen:
- Gesetzliche Rente
- Beamtenversorgung
- Berufsständische Versorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Alters- und/ oder Invadilitätsvorsorge
Ein Beispiel:
Ein Mann hat vor der Ehe Ansprüche aus der gesetzlichen Rente von 200 Euro gehabt. Während der Ehe sind diese auf 500Euro gewachsen. Zudem hat er in der Zeit privat vorgesorgt und noch einmal Ansprüche in der Höhe von 200 Euro erworben. Die Frau hatte vor der Ehe bereits Ansprüche von 150 Euro an die gesetzliche Rente. Während der Ehe sind diese auf 300 Euro geklettert. Betrieblich wird für sie ebenfalls vorgesorgt. Hier sind während der Ehe Ansprüche in der Höhe von 200 Euro entstanden.
Der Mann muss seiner ehemaligen Ehefrau 150 Euro aus der gesetzlichen Rente (500 – 200 = 300 : 2 = 150) sowie 100 Euro aus der privaten Vorsorge über den Versorgungsausgleich bezahlen. Von seiner Ex-Ehefrau erhält er aus der gesetzlichen Rente 75 Euro (300 – 150 = 150 : 2 = 75) und aus der betrieblichen Vorsorge noch einmal 100 Euro.
Der Mann hat während der Ehe folglich Ansprüche in Höhe von 175 Euro erworben, seine Frau über 250 Euro. Er muss somit die Differenz von 75 Euro ausgleichen.
(2014): Was ist der Versorgungsausgleich?