Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstiges

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstiges



Was sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Auch eine gewerbliche Tätigkeit muss selbständig, d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung, und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Im Gegensatz zur selbständigen Tätigkeit handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, wenn die selbständige Betätigung nachhaltig und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit anzusehen ist.

Die gewerbliche Tätigkeit unterliegt ferner im Gegensatz zur selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit der Gewerbesteuer. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind grundsätzlich

  • Einkünfte als Einzelunternehmer
  • Einkünfte als Mitunternehmer, z.B. aus einer Beteiligung an einer OHG, KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Einkünfte als atypisch stiller Gesellschafter
  • Einkünfte aus Verlustzuweisungsgesellschaften, z.B. Abschreibungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften
  • Gewinne aus Veräußerung eines Gewerbebetriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils

(2014): Was sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb?



Was zählt zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit?

Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage S) sind in § 18 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Demnach sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Das bedeutet, dass die Tätigkeit eine mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte persönliche Arbeitsleistung ist.

Laut Gesetz fallen darunter Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Außerdem fallen darunter auch sonstige selbständige Tätigkeiten, die nicht als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen sind und keinen Gewerbebetrieb darstellen, z.B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied.

Die erzielten Einkünfte sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.

(2014): Was zählt zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt