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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Private Krankenversicherung

Tragen Sie hier die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ein. Diese können Sie der Bescheinigung Ihres Versicherungsunternehmens entnehmen.

Wichtiger Hinweis:

  • Zuschüsse die Sie im Bereich Renten bereits erfasst haben, tragen Sie hier bitte nicht noch einmal ein.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Private Krankenversicherung



Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?

Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen werden mit einem bestimmten Höchstsatz und Höchstbetrag berücksichtigt, der sich jährlich um 2 Prozentpunkte bzw. um 400 Euro bei Ledigen und 800 Euro bei Verheirateten erhöht. Solche Aufwendungen können bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, und davon wirken sich im Jahre 2014 78 Prozent, höchstens 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro steuermindernd aus.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Wenn Sie geringere Beiträge in die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, haben Sie noch ein wenig Spielraum, um Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen absetzen zu können.

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt das Finanzamt stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro übersteigen. Nur wenn diese Beträge nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft werden, können im verbleibenden Spielraum andere Versicherungsbeiträge abgesetzt werden.

(2014): Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.
Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht. Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

(2014): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Feldhilfen

Zuschüsse von dritter Seite

Geben Sie hier die Höhe der Zuschüsse an, die Ihnen für die Zeile 34 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Zuschüsse für Beiträge zur (Basis-) Kranken- und Pfegeversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.

Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 31 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge zur (Basis-) Krankenversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 32 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge zur Pflege-Pflichtversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 32 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.

Von der Versicherung erstattete Beiträge

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 33 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind erstattete Beiträge zur (Basis-) Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 33 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.

Beiträge zu Wahlleistungen, Zusatzversicherung, etc.

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 35 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge abzüglich Erstsattungen für Beiträge zu Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.


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