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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?

Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Grundstückhaftpflichtversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung und die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.

Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegeben werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenversicherungen und oder Sterbekassen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner und 2.800 Euro für Selbständige noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.

Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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