Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?
Erhalten Sie eine Rentennachzahlung über einen Zeitraum länger als zwölf Monate, dann zählt dies als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese Einkünfte können steuerlich günstiger nach der so genannten Fünftelregelung besteuert werden.
Hierbei wird das begünstigte Einkommen aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und anschließend ein Fünftel hiervon wieder dazugerechnet. Dann wird die Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen berechnet, einmal mit und einmal ohne Fünftelbetrag. Die Differenz wird verfünffacht. So ergibt sich die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte.
Das Finanzamt prüft automatisch, welche Berechnung für Sie die günstigere ist. Zur richtigen Berechnung müssen Sie Ihre erhaltene Nachzahlung gesondert eintragen. Werbungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nachzahlung (Gerichts- oder Anwaltsgebühren) entstanden sind, tragen Sie ebenfalls gesondert ein.
(2014): Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?
Was ist eine Veräußerungsrente?
Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn Sie für die Übertragung Ihres Vermögens (z.B. Betrieb, Immobilie, Grundstück) statt einer einmaligen Zahlung des Käufers eine Rente ausgezahlt bekommen.
Wichtig: Bei Veräußerungsrenten aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, eines landwirtschaftlichen Betriebes oder einer freiberuflichen Praxis sind Besonderheiten zu beachten. Wir empfehlen in diesem Fall, ggf. einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
(2014): Was ist eine Veräußerungsrente?
Was ist eine Versorgungsrente?
Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn Ihnen eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird.
Im Gegenzug überträgt der Empfänger der Rente dem Rentenzahler ein bestimmtes Vermögen.
(2014): Was ist eine Versorgungsrente?
Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?
Bei lebenslangen Leibrenten aus versteuertem Einkommen hängt die Rentenlaufzeit von der Lebenszeit ab. Endet die Rente mit dem Tod des Berechtigten, müssen Sie das in der Steuererklärung angeben. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Berechtigten bei Renteneintritt. Abgekürzte Leibrenten aus versteuertem Einkommen sind ebenfalls an das Leben einer Person gebunden, jedoch auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt. Sie werden längstens bis zum Ablauf der Befristung gezahlt, erlöschen aber schon dann, wenn der Rentenberechtigte vorher verstirbt.
Die Laufzeit der Rente wird benötigt, um den Ertragsanteil zu berechnen. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht mit dem Ertragsanteil besteuert, sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil. Dieser steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, der nicht zu versteuernde Teil ist der Rentenfreibetrag. Dieser sinkt jährlich, bis er im Jahr 2040 gleich Null ist.
(2014): Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?