(2014)
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Im Juni 2015 herrscht in den Finanzämtern Hochbetrieb: Denn bis dahin müssen alle die Steuererklärungen für 2014 bearbeitet werden, die zum Stichtag 31. Mai 2015 eingegangen sind. Ihre ist noch nicht dabei? Sie haben die Frist verpasst? Dann sollten Sie langsam in die Puschen kommen! Jedenfalls dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Das sind Sie beispielsweise, wenn Sie im letzten Jahr:
Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember 2015, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen. Machen Sie die Steuererklärung hingegen selbst, müssen Sie sich üblicherweise an den 31. Mai 2015 halten - auch wenn Sie sich von Familienmitgliedern helfen lassen oder Steuerprogramme nutzen. Doch in diesem Jahr fällt die Abgabefrist auf ein Wochenende somit bleibt ein wenig mehr Zeit - Stichtag ist der 01.06.2015. Haben Sie die Frist versäumt, dürfte das noch kein größeres Problem sein. In den ersten Tagen und Wochen haben die Finanzbeamten ohnehin alle Hände voll zu tun, um die bisher eingelaufenen Erklärungen zu bearbeiten und wenn Sie Ihre Formulare jetzt schnell nachreichen, werden Sie wohl keine Probleme bekommen.
Fristverlängerung beantragen
Können Sie jedoch absehen, dass Ihre Steuererklärung auch in den nächsten Wochen nicht fertig wird, bemühen Sie sich besser heute als morgen um eine Fristverlängerung. Diesen Antrag sollte man eigentlich schon vor dem 31. Mai 2015 einreichen und man hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Finanzamt ihm stattgibt. Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie in der Regel höchstens bis zum 30. September 2015 Zeit, womöglich aber auch nur kürzer.
Irgendwann kommt die Mahnung
Lassen Sie nichts von sich hören, wird Ihnen das Finanzamt früher oder später eine Mahnung schicken und Ihnen eine Frist setzen. Diesen Termin sollten Sie ernst nehmen, sonst kann ein Zwangsentgelt festgesetzt werden, außerdem droht ein happiger Versäumniszuschlag. Besser also, Sie melden sich rechtzeitig.
Wer freiwillig abgibt, hat länger Zeit
Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, muss Sie das alles gar nicht interessieren. Der Fiskus erwartet kein Geld von Ihnen, sondern muss wahrscheinlich welches zurückzahlen. Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Von Rechts wegen hätten Sie lange genug Zeit: Bei freiwilliger Veranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre, in denen die Steuererklärung abgegeben werden kann (nicht muss).
Ihre Steuererklärung für 2014 müsste also bis zum 31. Dezember 2018 eingehen – keinen Tag später, sonst ist die ganze Arbeit für die Katz. Ende 2015 läuft die Frist für die Steuererklärung für 2011 aus. Besser ist es jedoch, man reizt den Spielraum nicht aus, sondern kümmert sich frühzeitig. Erfahrungsgemäß ist es leichter, die nötigen Unterlagen im Folgejahr zusammenzustellen, als drei Jahre später. Außerdem geht es ums Geld – wer will schon vier Jahre lang auf die Rückzahlung warten?
Abgabefristen für die Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… |
… freiwillig abgeben: |
…abgeben müssen (mit Steuerberater) |
Für das Steuerjahr 2010 |
31.12.2014 |
31.05.2011 (31.12.2011) |
Für das Steuerjahr 2011 |
31.12.2015 |
31.05.2012 (31.12.2013) |
Für das Steuerjahr 2012 |
31.12.2016 |
31.05.2013 (31.12.2012) |
Für das Steuerjahr 2013 |
31.12.2017 |
02.06.2014 (31.12.2014) |
Für das Steuerjahr 2014 |
31.12.2018 |
01.06.2015 (31.12.2015) |
Für das Steuerjahr 2015 |
31.12.2019 |
31.05.2016 (31.12.2016) |
Rechner
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