(2014)
Welche Steuerklasse gilt für wen?
Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer werden Sie für den laufenden Lohnsteuerabzug in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet (Paragraph 38b EStG). Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Die Steuerklasse hängt von Ihrem Personenstand ab:
Steuerklasse I
- Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner,
Steuerklasse II
- Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können,
Steuerklasse III
- Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen),
- Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten (vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen).
- Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV
- Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Tipp: Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V
- Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse VI
- Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Seit 2010 haben berufstätige Ehepaare eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.
Rechner
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