(2014)
Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent, des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das geht jedoch nur, wenn auch der Partner „riestert“. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riester-Förderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten.
Beispiel: Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2013. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2014 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner (2 mal 154 Euro). Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 922 Euro im Jahre 2014 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Rechner
- Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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