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(2014) Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?

Auch als Rentner können Sie Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Rente hatten, in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie Werbungskosten hatten, die insgesamt unter 102 Euro bleiben, lohnt es sich nicht, diese einzutragen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro, dieser Betrag wird sofort von Ihren Einnahmen abgezogen. Dieser Pauschbetrag wird für alle Renten und alle Einnahmen, die unter den sonstigen Einkünften angegeben werden müssen, gemeinsam berücksichtigt. Er ist ein Jahresbetrag, der nicht gekürzt wird, auch wenn die Voraussetzungen nicht das komplette Jahr vorlagen, oder nicht für das ganze Jahr Einnahmen zu verzeichnen sind. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist personengebunden und steht jedem Ehegatten separat zu, sobald er die entsprechenden Einnahmen hat.

Tipp: Haben Sie höhere Ausgaben, die über den Pauschbetrag von 102 Euro hinausgehen, lohnt es sich auf jeden Fall, diese einzutragen. Sie sollten allerdings auch die Nachweise zur Hand haben und Ihrer Steuererklärung beilegen. Wenn Sie Ausgaben für einen Steuerberater haben, erkennt das Finanzamt nur die Kosten als Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen. Deswegen lassen Sie Ihren Steuerberater in seiner Rechnung den Teil gesondert angeben, der sich direkt auf Ihre Rente bezieht.

Als Werbungskosten geltend machen können Sie beispielsweise Ausgaben für einen

  • Rentenberater,
  • Rechtsanwalt bei Rentenstreitigkeiten,
  • Steuerberater (nur für Anlage R), aber auch
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
  • Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um Ihre Rente geht,- Gewerkschaftsbeiträge

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob das Finanzamt eine bestimmte Ausgabe anerkennen wird, geben Sie sie einfach an und legen die Nachweise bei. So entscheidet der Finanzbeamte.

Rechner
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.

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