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Behinderung / Hinterbliebenenbezüge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung / Hinterbliebenenbezüge



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages richtet sich dabei nach dem Grad Ihrer Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind dann alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Daneben können Sie auch weitere atypische Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG
geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem  Hinterbliebenen zu.

(2011): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten bzw. Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist indes nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

(2011): Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?



Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die mit ansteigendem Grad der Behinderung entstehen.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:
Grad der Behinderung     Pauschbetrag
von 25 und 30    310 Euro
von 35 und 40    430 Euro
von 45 und 50    570 Euro
von 55 und 60    720 Euro
von 65 und 70    890 Euro
von 75 und 80    1.060 Euro
von 85 und 90    1.230 Euro
von 95 und 100    1.420 Euro

Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Bei einem Grad der Behinderung unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag selbst wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorlagen. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

(2011): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?



Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?

Viele Aufwendungen, die Behinderten Personen entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Damit sind vor allem Aufwendungen gemeint, die für die Behinderung typisch sind. Dazu zählen Kosten, die der Behinderte trägt, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem Aufwendungen für die Pflege, wobei es nicht wichtig ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.

Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.

Tipp: Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass das Finanzamt eine bestimmte Summe als zumutbare Belastung anrechnet.

(2011): Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?



Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?

Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Rente oder andere Bezüge erhalten, reichen in der Regel auch der Rentenausweis oder ähnliche Bescheide als Nachweise aus. 

Für die Gewährung des erhöhten Pauschbetrages für Hilflose bzw. Blinde, muss im Schwerbehindertenausweis der Vermerk „H“ bzw. „Bl“ eingetragen sein. Bei hilflosen Personen ist auch der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe III ausreichend.

(2011): Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?



Was fällt unter die besonderen Aufwendungen?

Es gibt Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen aber nicht regelmäßig auftreten. Diese atypischen Belastungen sind nicht im Behinderten-Pauschbetrag enthalten und müssen demnach als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiele solcher Aufwendungen sind zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die in der Wohnung oder in einem Fahrzeug aufgrund der Behinderung entstehen, Aufwendungen für eine Reisebegleitung im Urlaub, Kosten eines Umzugs, Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen sowie Krankheits-, Heilbehandlungs- oder Kurkosten.

Alle Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, kürzt das Finanzamt um die Höhe der zumutbaren Belastung. Dieser Betrag richtet sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte

(2011): Was fällt unter die besonderen Aufwendungen?



Wann gilt eine Person als hilflos?

Hilflose  Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro. Laut Einkommensteuergesetz gilt eine Person dann als hilflos, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. (33 b Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 EStG). Diese Hilfe kann zum Beispiel beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Körperpflege erfolgen.

Die Hilflosigkeit darf dabei auch nicht nur vorübergehend sein, sondern muss länger als sechs Monate dauern.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „H“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2011): Wann gilt eine Person als hilflos?



Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Dabei liegt Blindheit nicht nur bei einem vollständigen Verlust der Sehkraft vor, sondern auch bei einer Sehschärfe von höchstens 2 Prozent.

Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag jedoch nicht.  

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2011): Wann liegt Blindheit vor?



Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem  Hinterbliebenen zu.

(2011): Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?


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