Was ist die eTIN und wo finde ich diese?
eTIN (electronic Taxpayer Identification Number bzw. elektronische Transfer-Identifikations-Nummer)
Alle Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung meldet der Arbeitgeber am Ende des Jahres auf elektronischem Weg der Finanzverwaltung, als Beleg darüber erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung.
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist auch die eTIN zu finden, die Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen, damit das Finanzamt die vom Arbeitgeber übermittelten Daten Ihnen zuordnen kann.
(2011): Was ist die eTIN und wo finde ich diese?
Welche Steuerklasse gilt für wen?
Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer werden Sie für den laufenden Lohnsteuerabzug in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet (Paragraph 38b EStG). Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Welche Steuerklasse die Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte einträgt, hängt von Ihrem Personenstand ab:
Steuerklasse I
Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner,
Steuerklasse II
Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können,
Steuerklasse III
- Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen),
- Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten
(vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen).
Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV
Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Tipp: Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V
Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Ab 1. Januar 2010: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.
(2011): Welche Steuerklasse gilt für wen?
Gibt es künftig keine Lohnsteuerkarten mehr?
Nein. Im Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.
Ab 2012 werden dann alle Daten, die der Arbeitnehmer bisher auf der Lohnsteuerkarte gefunden hat und die er für den Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Soli braucht, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitnehmer zum Abruf bereitgestellt.
Das Jahr 2011 stellt einen Übergangszeitraum dar. Wer Fragen zu den gespeicherten Daten hat, kann sich bereits ab 2011 an sein zuständiges Finanzamt wenden. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist auch für das Steuerjahr 2011 gültig.
(2011): Gibt es künftig keine Lohnsteuerkarten mehr?
Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?
Lohnsteuerbescheingung
Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres ode zum Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.
Wenn Ihr Arbeitnehmer die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Daten, die auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind. Im Jahr 2009 haben alle Steuerpflichtigen zum letzten Mal eine Lohnsteuerkarte für 2010 erhalten, diese wird künftig durch die elektronischen Lohnsteuerkarte komplett ersetzt, die nach dem neusten Informationsstand voraussichtlich im Jahr 2013 eingeführt wird. Für das Steuerjahr 2011 und 2012 gilt übergangsweise noch die Lohnsteuerkarte von 2010.
Lohnsteuerkarte
Jeder Arbeitnehmer erhielt die Lohnsteuerkarte jährlich von der Gemeindeverwaltung und reichte sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Verbunden war damit bislang ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Gemeinden und die Arbeitgeber, denn die Lohnsteuerkarten mussten hergestellt, bedruckt, versendet und verwaltet werden.
Mit der Umstellung auf das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird zukünftig ihr Finanzamt für die Verwaltung der Daten und Eintragungen von Freibeträgen zuständig sein. Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.
Auch für das Jahr 2012 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.
Besonderheiten im Übergangsjahr 2012
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Freibeträge) sind grundsätzlich auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 einzutragen.
Liegen dem Arbeitgeber diese bereits vor, können aus Vereinfachungsgründen die Änderungen beim ersten Dienstverhältnis wie folgt nachgewiesen werden:
- Vorlage des im Herbst 2011 versandten Informationsschreibens des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01. Januar 2012. Wichtig ist, dass die Angaben darin zutreffend und vollständig sind.
- Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der ab 2012 gültigen ELStAM.
(2011): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?