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Heilmittel

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Heilmittel



Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?

Als Krankheitskosten können Sie alle Ausgaben absetzen, die Sie zur Behandlung einer Krankheit haben. Sie können diese in unbegrenzter Höhe als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht automatisch die zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder richtet. Diese Eigenbelastung liegt bei einem bis sieben Prozent Ihres Jahreseinkommens und wird bei allen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen angesetzt, zu denen auch die Krankheitskosten gehören.

Zu den Ausgaben, die Sie als Krankheitskosten angeben können, gehören

- die ärztliche Behandlung
- Heilbäder, Krankengymnastik etc.
- Praxisgebühr
- Pflegeleistungen
- Heilpraktiker oder Homöopath
- Medikamente
- Zuzahlungen in der Apotheke
- medizinische Hilfsmittel,
- einen Krankenhausaufenthalt
- Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Krankengymnastik usw.

Medikamente:
Sie können nicht nur die Kosten für verschreibungspflichtige Mittel als außergewöhnliche Belastungen sammeln. Sobald Ihnen Ihr Arzt ein bestimmtes Mittel verordnet, können Sie die Ausgaben hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt zum Beispiel auch für Vitaminpräparate, Schmerzmittel oder Nasentropfen.

Fahrtkosten:
Wenn Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arzt fahren, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen, heben Sie also die Fahrkarten auf. Fahren Sie jedoch mit dem Auto, können Sie nur eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.

Auch die Kosten für einen Zahnersatz oder eine Kur können Sie angeben. Allerdings nicht die Ausgaben für einen Krankenbesuch oder Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheit, wie eine Diät oder eine Rückenmassage zur Entspannung beispielsweise.

Tipp: Für Gesundheitskurse, die der Fitness oder der Gewichtsreduzierung dienen, die Ihnen der Arzt nicht verschreibt, sollten Sie versuchen, von Ihrer Krankenkasse eine Gutschrift über ein Bonusheft zu bekommen. Das bieten viele gesetzliche Kassen an – fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Umgekehrt müssen Sie auch Erstattungen oder Zuzahlungen durch die Krankenkasse, die Renten- oder die Unfallversicherung  von Ihren Ausgaben abziehen, bevor Sie diese in der Steuererklärung angeben. Allerdings müssen Sie sich nicht anrechnen lassen, was Sie als Zahlung aus einer Krankentagegeldversicherung erhalten.

(2011): Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?



Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?

Sie müssen die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel und weitere Krankheitskosten durch eine Quittung oder eine Rechnung nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie ein Attest von Ihrem Arzt. Liegt eine dauerhafte Erkrankung vor, reicht in der Regel auch die einmalige Vorlage des Attests. Hat Ihnen Ihr Augenarzt einmal eine Brille verschrieben, reicht für die Notwendigkeit der Ausgaben für weitere Brillen auch eine Bestätigung durch den Augenoptiker.

Wichtig ist, dass alle Atteste ausgestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Wenn das Finanzamt Zweifel an der Notwendigkeit einer Ausgabe hat, kann es sogar verlangen, dass Sie ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorweisen.

Tipp: Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind. Die Krankheitskosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen eine Summe.

Dann können Sie anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Erst den Betrag, der über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegt, können Sie steuermindernd geltend machen.

(2011): Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?



In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?

Hier können Sie die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch Ihre zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und wird vom Finanzamt berechnet. Diese zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte. Auf jeden Fall sollten Sie die entsprechenden Ausgaben nachweisen können.

Wenn Sie mit Ihren Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung bleiben, lohnt es sich gar nicht, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Pflegepauschbetrag: Liegen Sie auch nach dem Abzug der Eigenbelastung noch über dem Pflegepauschbetrag, geben Sie Ihre Aufwendungen zur Pflege an, so wie sie tatsächlich angefallen sind. Dann müssen Sie sie allerdings auch einzeln nachweisen können, wofür Sie Geld ausgegeben haben. Allerdings können Sie auf diese Weise mehr als den Pflegepauschbetrag geltend machen.

Tipp: Für das Finanzamt zählt nicht, wann die Kosten angefallen sind, sondern wann Sie sie gezahlt haben. So sollten Sie versuchen, mehrere Ausgabe-Positionen in ein Jahr zu legen, um die Summe der Ausgaben zu erhöhen und so über das Limit Ihrer zumutbaren Eigenbelastung zu kommen.

Beispiel: Steht eine hohe Zahnarztrechnung an, die aber erst im kommenden Jahr fällig wird? Wenn Sie jedoch bereits für das laufende Jahr andere Ausgaben unter den außergewöhnlichen Belastungen verbuchen könnten, bitten Sie Ihren Zahnarzt um eine vorzeitige Rechnung oder um eine Teilrechnung. So können Sie möglicherweise alle Ausgaben, die über den zumutbaren Belastungen liegen, noch in der Steuererklärung für das laufende Jahr geltend machen.

Wichtig: Der Höchstbetrag wird jedoch nur bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Ausgaben, die bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden, bleiben ungekürzt.

Anhand dieser Tabelle können Sie ungefähr Ihre zumutbare Eigenbelastung berechnen:

Einkünfte
insgesamt
Alleinstehende und getrennt veranlagte Eheleute, keine Kinder Zusammen veranlagte Eheleute, keine Kinder Alleinstehende oder Verheiratete, ein oder zwei Kinder Alleinstehende oder Verheiratete, drei oder mehr Kinder
bis 15.340 Euro 5 Prozent 4 Prozent 2 Prozent 1 Prozent
15.340 bis 51.130 Euro 6 Prozent 5 Prozent 3 Prozent 1 Prozent

über 51.130 Euro

7 Prozent 6 Prozent 4 Prozent 2 Prozent

(2011): In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?



Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Jeder, der diese Ausgaben nachweisen kann, kann sie auch in der Steuererklärung angeben. Hierzu brauchen Sie eine Quittung, eine Rechnung und ein ärztliches Attest. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie selbst die Ausgabe für eine eigene Krankheit, für die Ihres Ehepartners oder für ein Kind tätigen, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Was Sie selbst ausgeben, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie die Rechnung bezahlt haben, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung fällig wurde.

Tipp: Haben Sie krankheitsbedingte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall, dann müssen Sie diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben angeben. Das gilt auch für Kosten, die wegen einer Berufskrankheit entstehen oder bei einer krankheitsbedingten Umschulung.

(2011): Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?


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