(2011)
Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?
Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend bis zu vier Jahren möglich. Für die Berechnung der Freibeträge ist es auch nicht erforderlich, ob Sie Kindergeld erhalten haben oder nicht.
Wenn das Finanzamt in der Günstigerprüfung die Höhe von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergleicht, wird nicht Ihr tatsächlich erhaltenes Kindergeld erfasst, sondern lediglich Ihr Anspruch.
Zur Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Sind die Freibeträge günstiger, werden diese berücksichtigt. Das Kindergeld wird dann bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer dazu gerechnet. Sind die Freibeträge geringer als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld.
Seit 2004 wird in der Günstigerprüfung der Anspruch auf Kindergeld zugrunde gelegt, auch wenn tatsächlich kein Kindergeld gezahlt wurde. Vorher diente noch das tatsächlich gezahlte Kindergeld als Basis. Auf diese Weise muss der Steuerbescheid nicht mehr geändert werden, falls die Eltern einen Antrag auf Kindergeld nachträglich stellen. Derzeit müssen Sie als Eltern also immer zuerst den Antrag auf Kindergeld stellen auch wenn Sie darauf spekulieren, dass für Sie die Freibeträge günstiger ausfallen. Das Kindergeld wird in jedem Fall der Einkommensteuer hinzugerechnet.
Rechner
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.