Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?
Steuerzahler, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen möchten, wenden sich an das Bürgeramt. Für den Eintrag benötigt man den Personalausweis oder Reisepass. Als Nachweis für die Freibeträge verlangt der Finanzbeamte auch zusätzliche Unterlagen, die einen Eintrag rechtfertigen. Das können beispielsweise Quittungen oder Rechnungen sein.
Verschiedene Freibeträge können Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen:
- Kinderfreibetrag,
- Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag,
- Freibetrag wegen Förderung des Wohneigentums,
- Verluste aus anderen Einkünften oder Verlustvortrag,
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Folgende Unterlagen benötigen Sie auf dem Bürgeramt:
Personalausweis oder Reisepass
Lohnsteuerkarte
Belege zu den Freibeträgen
Änderung der Religionszugehörigkeit
Beim Kirchen-Austritt oder der Änderung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft benötigt man für das Bürgeramt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Lohnsteuerkarte und eine Kirchenaustritts- oder Eintrittserklärung. Bei einem Austritt aus der Kirche hängt das Ende der Kirchensteuerpflicht von Ihrem Wohnsitz ab. Je nach Bundesland endet sie mit Ablauf des betreffenden Monats oder mit Ablauf des Folgemonats. Danach beginnt die Kirchensteuerpflicht in der neuen Kirche.
Zusätzlich brauchen Sie: Kirchenaustrittserklärung oder -Eintrittserklärung
Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit
Als lediger oder geschiedener Bürger gehört man der Steuerklasse I an. Durch eine Heirat wechselt man in eine andere Steuerklasse.
Ehepaare können entweder die Kombination IV/IV oder die Steuerklassen III und V wählen. Wer heiratet, ändert seine Steuerklasse auf dem örtlichen Bürgeramt. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Tag der Hochzeit.
Zusätzlich benötigen Sie: Heiratsurkunde
Tipp: Ab 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Änderungen für das Steuerjahr 2011 müssen auf der Steuerkarte für 2010 geändert werden. Dafür ist dann das Finanzamt zuständig.
(2011): Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?
Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So zahlen Sie nicht etwa weniger Einkommenssteuer voraus. Jedoch wird der Kinderfreibetrag zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugezogen, die dadurch geringer ausfallen.
Sie müssen diesen Freibetrag in der Regel im örtlichen Bürgeramt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Neben einem gültigen Pass und der Lohnsteuerkarte ist dem Mitarbeiter des Amtes auch die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eheliche Gemeinschaften brauchen eine Vaterschaftsanerkennung. Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerkarte
- Abstammungsurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- ggf. Lebensbescheinigung
Wenn ein Kind nicht in der elterlichen Wohnung lebt, muss dem Bürgeramt zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorgelegt werden. Diese muss das Kind bei seiner Gemeinde beantragen.
Dieser Nachweis für den Eintrag der Freibeträge darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.
Tipp: Ab 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Änderungen für das Steuerjahr 2011 müssen auf der Steuerkarte für 2010 geändert werden. Dafür ist dann das Finanzamt zuständig.
(2011): Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?
Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und daraufhin eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.
Wie erhöhen Lohnersatzleistungen meinen Steuersatz?
Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie zwar steuerfrei ausgezahlt. Jedoch wirken sich diese Leistungen auf den Progressionsvorbehalt aus. Das heißt, die steuerfreien Einnahmen werden zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihrem Einkommen zugerechnet. Aufgrund des nun höheren Einkommens ergibt sich ein höherer Steuersatz mit dem dann Ihr restliches Einkommen versteuert wird. So kann es also sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, bzw. eine geringere Rückerstattung erhalten als im Vorjahr ohne Lohnersatzleistung.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hat ein Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto. Dazu erhält sie 6.000 Euro Elterngeld. Das macht ein Gesamteinkommen von 32.000 Euro. Dieses Einkommen würde mit einem Steuersatz von 19,8 Prozent versteuert werden.
Jedoch wird nicht das Elterngeld mit versteuert, sondern nur das übrige Einkommen, dafür allerdings mit dem höheren Steuersatz. So müssen auf die 26.000 Euro Einkommen 19,8 Prozent Steuern gezahlt werden, was einem Steuerbetrag von 5.148 Euro entspricht.
Das Einkommen ohne Elterngeld wäre mit einem Steuersatz von nur 17,2 Prozent versteuert worden, was einer Lohnsteuer von 4.466 Euro entsprochen hätte. So erhöht der Bezug aller Lohnersatzleistungen also indirekt das zu versteuernde Einkommen. Außerdem erhöhen sich der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer, weil diese aus der Einkommensteuer errechnet werden.
Auf diese Weise wird auch Einkommen versteuert, das eigentlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt das eigentliche Einkommen inklusive Lohnersatzleistung den Grundfreibetrag, kann der erhöhte Steuersatz angewandt werden. Bleibt das Einkommen jedoch auch mit Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, muss es nicht versteuert werden.
Beziehen Sie innerhalb eines Jahres nur Lohnersatzeinkommen, bleibt alles steuerfrei und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt.
Tipp: Wenn Sie nachträglich eine Lohnersatzleistung zurückzahlen müssen, etwa weil Sie vorher zu viel Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn hier entsteht eine negative Progression, weil die zurückgezahlte Lohnersatzleistung Ihren Steuersatz reduzieren kann. Haben Sie jedoch im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, lohnt es sich nicht, die zurückgezahlte Lohnersatzleistung nachzureichen, weil dies steuerlich keine Auswirkungen für Sie hat.
(2011): Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 8 Prozent Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieben und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren entstehen, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.
Sind nämlich Kinderfreibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, errechnet sich die Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.
Beispiel: Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 43,43 Euro.
Beispiel: Kirchensteuer mit 2 Kinderfreibeträgen:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 27,58 Euro.
Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,85 Euro pro Monat.
(2011): Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?
Zahlt Ihnen Ihr Chef einen steuerfreien Zuschuss zu den monatlichen Fahrtkosten? Da dieser Betrag (maximal 44 Euro/Monat) auch für Sie steuerfrei ist, können Sie keine Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung mehr geltend machen.
Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Sie können die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Sie einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzen. Dabei müssen Sie jedoch folgende Besonderheiten beachten: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie den so genannten Nutzungswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit: monatlich ein Prozent des Listenpreises zzgl. 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.
Im Gegenzug dürfen Sie dann wie andere Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Ihr Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, müssen Sie den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Ihren Werbungskosten abziehen und können nur noch den Rest als Werbungskosten geltend machen.
(2011): Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?
Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?
Ja. Die Lohnersatzleistungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden auch nicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Hierzu gehören:
Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Krankengeld und das volle Elterngeld.
Tipp: Den genauen Betrag Ihrer erhaltenen Lohnersatzleistungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte enthalten sind, finden Sie auf der Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers. Diese Bescheinigung sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.
(2011): Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?