Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?
Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Dienst-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht bei den Sonderausgaben angeben.
Diese beiden Versicherungen sollten Sie als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil ist, dass es bei den Werbungskosten keine Obergrenze der absetzbaren Beiträge wie bei den Vorsorgeaufwendungen gibt.
So können Sie höhere Beiträge absetzen für die Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben.
(2011): Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?
Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- Grundstückhaftpflichtversicherung
- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.
Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegebene werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenverisherungen und oder Sterbekassen können Sie eintragen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Dies ist im "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" geregelt.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.
Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.
(2011): Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, das gilt auch für Schüler und Studenten. Jedoch zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Für diese Bereiche braucht man eine private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung ist eine gute Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor möglichen finanziellen Folgen.
Den umfassendsten Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet sicherlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht alle, die es möchten, können eine solche Versicherung abschließen, weil sie zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung von der Versicherung abgelehnt werden oder keinen anerkannten Beruf ausüben.
Auch Personen, die nicht berufstätig sind, und Kinder werden in der Regel nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen. Für sie ist eine Privatunfallversicherung auf jeden Fall ratsam und durchaus eine sinnvolle Alternative. Sie ersetzt im Schadensfall den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalauszahlung und/oder eine Rente.
Das ist versichert: Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens einschließlich der Berufsunfälle und das weltweit. Die Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Das ist der große Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine Leistung für den Todesfall des Versicherten kann über die Unfallversicherung abgeschlossen werden. Um die Familie jedoch komplett im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern, eignet sich eine Risikolebensversicherung weitaus mehr.
(2011): Lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie viel bis dahin in die Police eingezahlt wurde. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, erhält er allerdings - im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung - auch kein Geld zurück.
Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering. Die große Witwen- und Witwerrente beträgt nur 55 Prozent der bis zu dem Zeitpunkt errechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Allerdings haben Hinterbliebene erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.
Besonders für junge Familien, die noch die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, ist die Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Auch Paare die, etwa durch den Bau oder Kauf einer Immobilie, hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, sollten den Todesfall absichern. Überflüssig ist die Police nur für diejenigen, die keine Angehörigen versorgen, etwa Singles, Azubis und Studenten.
(2011): Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Ja, auch Eltern, die eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen haben, beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
Wichtig ist, dass Sie selbst der Versicherungsnehmer sind. Der Vertrag muss also auf Ihren Namen laufen, wer der Versicherte ist, ist unwesentlich. Es zählt die Beitragszahlung.
(2011): Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Haftpflicht-Beiträge der Autoversicherung sind Sonderausgaben oder Werbungskosten
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.
Die Beiträge zu einer Auto-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Insbesondere wenn man sein Kfz nur für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte nutzt, können die Beiträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Abzug als Werbungskoten in der Anlage N
Das sollte man sich im Einzelfall aber sehr genau überlegen, den der Abzug der Haftpflichtbeiträge im Rahmen der Werbungskosten ist in der Regel deutlich günstiger als bei den Sonderausgaben. Allerdings muss man dann genau ermitteln, welcher Anteil der Prämien man steuerlich als Werbungskosten ansetzen darf. Führt man für sein Fahrzeug sowieso schon ein Fahrtenbuch, kann man den Prämienanteil, der als Werbungskosten angesetzt werden darf, leicht errechnen. Führt man dagegen kein Fahrtenbuch, dürfte eventuell der Nachweis gegenüber dem Finanzamt schwer zu führen sein.
Abzug als Sonderausgaben
Im Rahmen der Sonderausgaben können Sie dagegen die gesamte Beitragssumme ansetzen. Trotzdem wird sich der Abzug als Sonderausgabe nicht wirklich lohnen, da diese Kosten wie ander Vorsorgeaufwendungen behandelt werden und nur bis zu einem Höchstbetrag angesetzt werden dürfen. Und dieser Höchstbetrag ist in der Regel schon durch andere Versicherungsbeiträge (z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) weitgehend ausgeschöpft.
Es gilt "Entweder/Oder"!
Die gleichzeitige Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben und als Werbungskosten ist auf jeden Fall nicht möglich. Selbst wenn man die Beträge anteilig auf beide Möglichkeiten verteilte, würde das Finanzamt dies nicht anerkennen. Nach geltendem Recht schließen sich die beiden Absetzmöglichkeiten gegenseitig aus.
(2011): Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?