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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Verwaltungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Verwaltungskosten



Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?

Von Ihren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Sie die daraus entstandenen Werbungskosten abziehen.  Werbungskosten, sind die Einnahmen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Immobilie dienen.

Dabei werden die Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen. Ein positives Ergebnis, also ein Gewinn erhöht die Summe Ihrer Steuerlast. Ein negatives Ergebnis führt zu einer Steuerersparnis.
 
Ein durch hohe Werbungskosten entstandener steuerlicher Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann dann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
Ausschlaggebend für die Eintragung der Werbungskosten in die Steuererklärung ist der Zeitpunkt der Zahlung. Wann die Aufwendungen entstanden sind oder wann Sie die Rechnung erhalten haben, spielt dagegen in der Regel keine Rolle.

Sie könne auch dann Werbungskosten ansetzen, wenn die Immobilie noch gar nicht vermietet wird. Dazu muss aber eine Vermietungsabsicht vorliegen. Wenn Sie dies tun, wird das Finanzamt die Kosten vorerst anerkennen, aber den Steuerbescheid nur vorläufig erstellen. Vermieten Sie Immobilie nicht, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug wieder zurücknehmen.

Für leer stehenden Immobilien können Sie keine Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.

(2011): Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?


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