Wann ist es erforderlich die Anlage KAP auszufüllen?
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Ein einigen Fällen ist die Abgabe jedoch weiterhin erforderlich:
- die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
- Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
- Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
- Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
- Steuererstattungszinsen
- Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Abschluss nach 2004)
Weiterhin muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Punkte in Falle einer Wahlveranlagung erfüllt ist:
- ein Verlustvortrag aus Vorjahren berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen soll,
- der Sparer-Pauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde
- die Kirchensteuer trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten wurde
- ausländische Steuern sind noch zu berücksichtigen
- Überprüfung der Höhe des Kapitalertragssteuerabzuges
Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch könne Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent.
(2011): Wann ist es erforderlich die Anlage KAP auszufüllen?
Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Seit 2009 sind mit dem Sparer-Pauschbetrag alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten, es können also keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden. Depotgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Kreditzinsen oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung können nun nicht mehr angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (z.B. private Darlehen)
Tipp: Bitte beachten Sie, dass vor dem Finanzgericht Münster eine Musterklage des Bund der Steuerzahler verhandelt wird (Az. 6 K 1847/10 E). Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Ihre Werbungskosten aus Kapitalvermögen über ihrem Sparer-Pauschbetrag liegen, die Anlage KAP ausfüllen und zusätzlich Ihre Werbungskosten der Steuererklärung beilegen. Gegen den ablehnenden Steuerbescheid sollten Sie Einspruch, mit Hinweis auf das anhängige Verfahren einlegen und Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO beantragen.
(2011): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?
Grundsätzlich bleiben Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b Satz 1 EStG). Machen Sie jedoch den Abzug von Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Krankheitskosten geltend, dann müssen Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen dennoch in der Einkommensteuererklärung angeben, damit die zumutbare Belastung -die im Wesentlichen von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abhängig ist -unter Einbeziehung der Kapitalerträge ermittelt werden kann.
Damit soll berücksichtigt werden, dass außergewöhnliche Belastungen auch aus Kapitalerträgen finanziert werden können und damit ein Bürger mit Kapitalerträgen eher in der Lage ist, einen größeren Teil seiner außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen, als jemand, mit keinen oder niedrigeren Kapitalerträgen
Der Einbezug der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist entsprechend bei außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen vorzunehmen:
- für die Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen, unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfteund Bezüge der unterhaltenen Person oder
- für die Ermittlung des sog. Ausbildungsfreibetrags für ein, sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes - als außergewöhnliche Belastung. Der Freibetrag wird unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes ermittelt.
(2011): Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?
Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünfte?
Unter Kapitaleinkünfte (Anlage KAP) versteht man alle Einkünfte, die sich aus der Überlassung von Kapital zu dessen Nutzung ergeben. Dazu zählen vor allem folgende Einkünfte:
- Dividendenzahlungen
- Zinserträge
- Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen
- Erträge aus Lebensversicherungen
- Erträge aus Beteiligungen
Private Kapitaleinkünfte werden mit einem Satz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer besteuert. Durch diese Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank abgeführt.
In der Regel müssen aus diesem Grund keine Angaben zu den Kapitaleinkünften gemacht werden. Es kann jedoch von Vorteil sein, die trotzdem zu tun. Denn nur so kann im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung das Finanzamt eventuell zu viel gezahlte Steuern zurück erstatten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn in Ihrem persönlichen Fall die Anwendung des Steuersatzes von 25 Prozent nachteilig ist, weil sich nach Ihrem Einkommen ein geringerer Steuersatz ergeben würde. In diesem Fall wird die Einkommensteuer für Ihre Kapitaleinkünfte dann auf der Grundlage des ermittelten, geringeren individuellen Steuersatzes festgesetzt.
(2011): Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünfte?