Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Ausländische Einkünfte können Sie aus den verschiedensten Einkommensarten erzielen. Die Art und die Höhe sind gemäß § 34d EStG nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben richtet sich also nach dem Einkommensteuergesetz.
- Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Arbeit im Ausland ausgeübt wird. Außerdem kann sie auch im Ausland verwertet werden, ohne dabei im Inland ausgeübt worden zu sein.
- Bei Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (z.B. Autorenrechte).
- Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben ist Voraussetzung dass die Einkünfte durch eine im Ausland gelegene Betriebsstätte erzielt werden.
- Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist Voraussetzung, dass die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist z.B. Voraussetzung, dass das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.
- Bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist Voraussetzung, dass die im Ausland liegen oder dass die Rechte (z.B. Autorenrechte) zur Nutzung im Ausland überlassen sind.
(2011): Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind Sie hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig . Das bedeutet, dass Sie Ihre in- und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Auf der anderen Seite erhebt auch der ausländische Staat Steuern, das ist das so genannte Quellenprinzip.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit allen wichtigen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Liegt das Besteuerungsrecht beim ausländischen Staat wird folgendermaßen die Doppelbesteuerung vermieden:
- Freistellungsmethode:
- Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
- Anrechnungsmethode:
- Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland mit erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. wie Werbungskosten von den Einkünften abgezogen.
Bei Arbeitslohn wird im Allgemeinen die Freistellungsmethode genutzt.
(2011): Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?