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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Angaben

Was wird im Bereich Sonstige Angaben erfasst?

Hier tragen Sie Einkommensersatzleistungen ein, die Sie noch nicht im Bereich Arbeitnehmer eingetragen haben. Das können sein: Arbeitslosengeld oder-hilfe, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Überbrückungsgeld.

Hier machen Sie auch die Angaben, wenn Sie zeitweise im Ausland gelebt haben, im Ausland ansässig sind oder die inländische Steuerpflicht beantragen möchten.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Sonstige Angaben



Was sind Einkommensersatzleistungen?

Auch wenn Einkommensersatzleistungen steuerfrei sind, haben sie doch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer.  Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.

 Darunter fallen die folgenden Einkommensersatzleistungen:

  • Insolvenzgeld
  • Kranken-, Verletzten-, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen
  • Arbeitslosen-, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt u.ä.
  • Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
  • Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungskrankengeld
  • Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds
  • Leistungen nach § 10 des Dritten Sozialgesetzbuches, die dem Lebensunterhalt dienen

(2011): Was sind Einkommensersatzleistungen?



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kann zum Beispiel de Fall sein, wenn Sie aus Deutschland weg bzw. nach Deutschland gezogen sind.

 In diesem Fall werden die Einkünfte , die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2011): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?


Feldhilfen

Lohn-/Einkommensersatzleistungen

Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie Lohn-/Einkommensersatzleistungen erhalten haben, die Sie nicht im Bereich "Arbeitnehmer > Weitere Annahmen > Lohnersatzleistungen" erfasst haben.

Für Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen sind sowohl Eintragungen auf der Anlage N als auch im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung möglich. Angaben im Mantelbogen sind nur zu tätigen, wenn Sie im gleichen Jahr kein Arbeitslohn zu versteuern haben und daher keine Anlage N abgeben müssen.

Zu den Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen zählen u.a.:

  • Arbeitslosengeld I gemäß SGB III,
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld,
  • Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers,
  • Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
  • Mutterschaftsgeld,
  • Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Lohnersatzleistungen,
  • Aufstockungsbeträge sowie Altersteilzeitzuschläge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht,
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für ältere Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit.

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