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(2011) Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Für Selbständige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden gibt es seit 2006 eine günstige Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung - im Amtsdeutsch: das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag". Für einen geringen Beitrag kann sich jeder, der innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig war, gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn er ein eigenes Unternehmen gründet. Es wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, als Voraussetzung akzeptiert, die Dauer spielt hierbei keine Rolle.

Zur freiwilligen Weiterversicherung muss sich der Gründer allerdings schnell entscheiden, denn die Aufnahme ist nur innerhalb eines Monats nach Beginn der selbständigen Tätigkeit möglich. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 2,8 Prozent vom Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese so genannte monatliche Bezugsgröße beträgt aktuell 2.555 Euro im Westen und 2.170 Euro im Osten. Für Selbständige werden 25 Prozent hiervon als Berechnungsgrundlage hinzugezogen.
So errechnet sich derzeit ein monatlicher Beitrag der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige von 17,89 Euro in den alten Bundesländern und bei 15,19 Euro in den neuen Bundesländern. Scheitert die Geschäftsidee und verliert der Gründer sein Einkommen, bzw. gibt er sein Unternehmen wieder auf, erhält er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Hat der Betroffene in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage in versicherungspflichtiger Tätigkeit gearbeitet, wird das Arbeitslosengeld nach dem Einkommen aus der Angestellten-Tätigkeit berechnet.
Jedoch ist die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nicht für immer freiwillig, denn laut den offiziellen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit begründet man ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag", der Versicherte kann also nicht einfach wieder aussteigen. Diese "freiwillige Weiterversicherung" endet erst, wenn man die Selbständigkeit aufgibt oder drei Monate mit den Beiträgen in Verzug ist.

Tipp: Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung - das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ - gibt es auch für alle, die mindestens 14 Stunden pro Woche einen Angehörigen pflegen, der der Pflegestufe I bis III zugeordnet ist; die monatlichen Beiträge sind hier sogar noch geringer. Hier wird nur ein Zehntel der Bezugsgröße als Berechnungsgrundlage hinzugezogen, sodass die Beiträge derzeit 7,15 Euro (West) bzw. 6,08 Euro betragen.

Ab 2011 soll es allerdings eine drastische Erhöhung der Beiträge in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung geben, weil der Anteil der hinzugezogenen Bezugsgröße steigen soll (zunächst auf 50 Prozent). Die Versicherten erhalten dann jedoch automatisch ein Sonderkündigungsrecht.

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