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gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als "Persönliche Identifikationsnummer" bezeichnet, häufig wird sie auch kurz "Identifikationsnummer" genannt.

Nach einer Übergangszeit soll die Steuer-Identifikationsnummer die derzeitige Steuernummer für die Einkommensteuer ersetzen. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist keine Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung. Sie finden die Nummer auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte.

Die Persönliche Identifikationsnummer wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt. sie ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung bei Lohnsteuerbescheinigungen genutzt wird.

(2011): Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?



Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?

Um eine neue Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dazu nutzen Sie folgende Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, bzw. per E-Mail: [email protected]. Sie müssen dem Amt dazu folgende persönliche Daten mitteilen:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Ihre Nummer wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes ist nicht möglich, Ihnen die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Die Nummer finden Sie in der Regel aber auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

(2011): Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuer-Identifikationsnummer soll langfristig die Steuernummer ersetzen, das tut sie aber bisher noch nicht.

Das Bundeszentralamt fur Steuern hat im Jahr 2008 jedem Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt, die lebenslang gilt.

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ist elfstellig. Dabei gilt, dass in den ersten zehn Ziffern eine Ziffer genau zweifach ist, alle anderen sind nur einfach enthalten.

Die Länge der Steuernummer variiert je nach Bundesland zwischen 10 und 11 Ziffern.

(2011): Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?


Feldhilfen

Geburtsdatum

Geben Sie hier bitte Ihre Geburtsdatum an.

Lohnsteuer kompakt benötigt diese Angabe für verschiedene Berechnungen, wie z.B. für die Ermittlung

  • des Altersentlastungsbetrages
  • der Abzugsbeträge in der Pflegeversicherung
  • der Abzugsbeträge für eine Haushaltshilfe

aber auch für die Generierung Ihre eTIN über unseren eTIN-Generator im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung.

Straße und Hausnummer (derzeitige Anschrift)

Geben Sie hier bitte Ihre derzeitige Wohn-Anschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes im Bereich '"Persönliche Angaben > Steuerpflichtiger> Finanzamt" und für die Ermittlung der Kilometer zu Ihrem Arbeitsort im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Fahrskosten".

 

Postleitzahl

Geben Sie hier bitte Ihre Postleitzahl des Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund dieser Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes im Bereich '"Persönliche Angaben > Steuerpflichtiger> Finanzamt" und für die Ermittlung der Kilometer zu Ihrem Arbeitsort im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Fahrskosten".

 

Wohnort

Geben Sie hier bitte den Namen Ihres Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund dieser Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes im Bereich '"Persönliche Angaben > Steuerpflichtiger> Finanzamt" und für die Ermittlung der Kilometer zu Ihrem Arbeitsort im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Fahrskosten".

 

Nachnamen

Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.

Wenn Sie verheiratet sind, geben Sie den Nachnamen des Ehemannes als "Steuerpflichtigen" an.

Ist Ihr Ehemann im Jahr 2011 verstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.

Ausgeübter Beruf

Geben Sie hier an, welchen Beruf Sie zur Zeit ausüben.

In den amtlichen Steuerformularen wird diese Angabe benötigt.


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