Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Gebäudeabschreibungen

Geben Sie den anteilig auf den vermieteten Teil entfallenden Betrag der linearen bzw. degressiven Abschreibung an.

Achtung:
Geben Sie hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2011 an.
Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkunftserzielung genutzte Flächenanteile!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Gebäudeabschreibungen



Was sind Abschreibungen?

Mit der so genannten Abschreibung können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Gebäudes, Ihrer Wohnung oder der Baumaßnahme über mehrere Jahre von der Steuer absetzen.  Den jährlich absetzbaren Teil bezeichnet man dabei als Abschreibung bzw. als oder Absetzung für Abnutzung (AfA).

Die Abschreibung zählt wie zum Beispiel Renovierungskosten und Nebenkosten zu den Werbungskosten und senkt so Ihre Steuerlast.
Abschreibungen sind für vermiete oder betrieblich genutzte Häuser und Wohnungen möglich. Wichtig zu beachten ist dabei, dass nur der Wert des Gebäudes abgeschrieben werden kann - der Wert des Grundstücks nutzt sich steuerlich nicht ab. Bei Objekten, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, können die Käufer 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten ohne Grundstück von der Steuer absetzen. Zur Veranschaulichung soll das folgende Beispiel dienen:

Bei einem Kaufpreis ohne Grundstück von 200.000 Euro wird das zu versteuernde Einkommen um 4.000 Euro gesenkt. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 Prozent beträgt die Steuerersparnis also 1.400 Euro pro Jahr. Wird die Immobilie mitten im Jahr gekauft, wird die verbleibende Zeit anteilig berechnet.

(2011): Was sind Abschreibungen?



Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 4 EStG?

Mit der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG wird eine lineare Abschreibung beschrieben, die für jedes Gebäude genutzt werden kann, das vermietet bzw. betrieblich genutzt wird. Für Häuser, die bis zum 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, kann der Käufer 40 Jahre lang 2,5 Prozent absetzen. Bei Objekten, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, können die Käufer 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten ohne Grundstück von der Steuer absetzen.

Der Abschreibungszeitraum beginnt mit jedem Käufer neu, selbst dann, wenn der vorherige Käufer das Gebäude schon einmal abgesetzt hat. Die Abschreibung beginnt im Jahr der des Kaufes bzw. der Fertigstellung – für dieses Jahr dann aber nur zeitanteilig.  

(2011): Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 4 EStG?



Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 5 EStG?

Mit der Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG bezeichnet man die degressive Abschreibung, mit der Bauherren oder Käufer neue Gebäude oder Wohnungen in den  ersten Jahren mit einem hohem Satz abschrieben können. Die degressive Abschreibung ist für Immobilien mit einem Bauantrag bzw. Kaufvertrag ab 1.1.2006 nicht mehr vorgesehen. Seitdem ist nur noch die lineare Abschreibung möglich.

Für vorherige Daten gelten folgende Abschreibungssätze:
-    Bauantrag/Kaufvertrag ab 30.7.1981 bis zum 28.2.1989 und ab 1.1.1996
o    In den ersten acht Jahren: 5 Prozent
o    Folgende 6 Jahre: 2,5 Prozent
o    Folgende 36 Jahre: 1,25 Prozent

-    Bauantrag/Kaufvertrag ab 1.1.2004 bis 31.12.2005
o    Erste 10 Jahre: 4 Prozent
o    Folgende 8 Jahre: 2,5 Prozent
o    Folgende 32 Jahre: 1,25 Prozent

-    Bauantrag/Kaufvertrag ab 1.3.1989 bis zum 31.12.1995
o    Erste 4 Jahre: 7 Prozent
o    Folgende 6 Jahre: 5 Prozent
o    Folgende 6 Jahre: 2 Prozent
o    Folgende 24 Jahre: 1,25 Prozent

(2011): Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 5 EStG?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt