(2011)
Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- Grundstückhaftpflichtversicherung
- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.
Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegebene werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenverisherungen und oder Sterbekassen können Sie eintragen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Dies ist im "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" geregelt.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.
Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.
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