(2011)
Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?
Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages richtet sich dabei nach dem Grad Ihrer Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind dann alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Daneben können Sie auch weitere atypische Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG
geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.
Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.
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