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(2011) Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die mit ansteigendem Grad der Behinderung entstehen.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:
Grad der Behinderung     Pauschbetrag
von 25 und 30    310 Euro
von 35 und 40    430 Euro
von 45 und 50    570 Euro
von 55 und 60    720 Euro
von 65 und 70    890 Euro
von 75 und 80    1.060 Euro
von 85 und 90    1.230 Euro
von 95 und 100    1.420 Euro

Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Bei einem Grad der Behinderung unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag selbst wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorlagen. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

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