(2014)
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.
Der Grund: Es werden nur Policen berücksichtigt, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken und damit unter die Kategorie "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zählt hingegen zu den Sachversicherungen. Ein Kaskoschutz kann daher von Privatpersonen nicht steuerlich abgesetzt werden.
Wer zumindest den Anteil zum Hfz-Haftpflichtschutz bei der Steuererklärung angeben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Kfz-Versicherungsbeitrag als Sonderausgabe oder Werbungskosten absetzen
Die Beiträge zu einer Auto-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.
Wenn das eigene Auto für Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder zurück eingesetzt wird, sind die Beiträge zur Haftpflicht Werbungskosten und dürfen somit nicht in voller Höhe in der Steuererklärung abgesetzt werden. In diesem Fall wird der steuerliche Vorteil bereits über die Entfernungspauschale in Anspruch genommen. Laut §10 EStG dürfen die Kosten der Haftpflicht somit nur noch anteilig nach der privaten Nutzung abgesetzt werden. Dies bedeutet: Wer sein Auto ausschließlich für den Arbeitsweg einsetzt, darf überhaupt nichts absetzen.
Wer dagegen sein Auto nie nutzt, um damit zur Arbeit zu fahren, darf die kompletten Kfz-Haftpflichtbeiträge als Sonderausgaben absetzen.
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