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(2014) Wie muss ich die Kosten für eine Kur belegen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie muss ich die Kosten für eine Kur belegen?

Sie müssen die Ausgaben für Ihre Kur oder eine Reha-Maßnahme durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Notwendigkeit der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie ein Attest vom Amtsarzt oder die Bewilligung zur Kostenübernahme vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wichtig ist, dass das Attest ausgestellt wird, bevor Sie die Kur antreten.

Tipp: Sobald Sie ein Attest des Amtsarztes haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen, auch bei weiteren Krankheitskosten. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Kuren, Heilmittel oder Behandlungen tatsächlich sind. Die Kurkosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Scheidungskosten oder Bestattungskosten eine Summe.

Was über Ihrer zumutbaren Eigenbelastung liegt, können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder liegt die zumutbare Eigenbelastung bei einem bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Sie können anhand unserer Übersicht erkennen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Belastung automatisch ab. Nur der verbleibende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

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