(2014)
Welche dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen muss ich angeben?
Generell steht allen Eltern Kindergeld zu, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie als Eltern schon andere finanzielle Leistungen erhalten. Diese müssen Sie hier in dieses Formular eintragen.
Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen:
Besteht für Sie ein Anspruch auf Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gesetzlichen Rentenversicherung, steht Ihnen kein Kindergeld mehr zu. Werden dem Kind im Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Leistungen gezahlt, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind, können Sie ebenfalls kein Kindergeld beanspruchen. Das Kind kann allerdings als Zählkind dazu beitragen, dass sich der Kindergeldanspruch für weitere Kinder erhöht.
Wenn der Kinderzuschuss oder die Kinderzulage zur Rente niedriger sind als das Kindergeld, wird die Differenz als Teilkindergeld gezahlt. Dies betrifft auch Leistungen, die Sie von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz erhalten.
Wichtig: Ansprüche auf Kindergeld müssen Sie auch angeben, wenn Sie im betreffenden Jahr gar kein Kindergeld erhalten haben. Beispielsweise, wenn Ihr Kind im Dezember eines Jahres geboren wurde, Sie das erste Kindergeld jedoch erst im Folgejahr erhalten. Auch wenn Sie getrennt leben und kein Kindergeld erhalten, weil dies zur Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung hinzugezogen wurde, müssen Sie die Hälfte des Kindergeldes als Ihren Anspruch angeben.
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