(2011)
Welche Freibeträge können Rentner nutzen?
Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen senken.
Der persönliche Rentenfreibetrag
Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Max Mustermann in Höhe von 9.000 Euro, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt.
Der Versorgungsfreibetrag für Beamte
Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 auf null Prozent. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen. Wäre Max Mustermann ein Beamter gewesen und 2009 in Pension gegangen, hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 33,60 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.520 Euro, erhalten. Darüber hinaus erhalten Rentner einen Versorgungsfreibetrag. Dieser ist ein Ausgleich für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und ist unabhängig von der Höhe der Versorgungsbezüge. Auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird mit der Zeit geringer. 2009 beträgt er noch 756 Euro, im Jahr 2010 nur noch 720 Euro.
Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.
Der Altersentlastungsbetrag
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zur ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2009 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.596 Euro, 2017 bekäme er nur noch 988 Euro.
Die Werbungskostenpauschale
Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro.
Die Sonderausgaben
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können auch Rentner als Sonderausgaben im Mantelbogen eintragen. Rentner erhalten jedoch einen Krankenversicherungszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger, der bei den Sonderausgaben wieder abgezogen werden muss.
Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Spendet man nicht oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.
Die außergewöhnlichen Belastungen
Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder der Auftrag an einen Handwerker. Aber auch Krankheitskosten, wie Medikamente, Brille oder Zahnersatz können Rentner geltend machen.
Der Minijob
Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.
Tipp: Wenn Sie als Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 7.834 Euro bleiben, dann müssen Sie auch keine Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Ab 2010 gilt der Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Jahr.
Rechner
- Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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