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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Behinderung

Das Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung



Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem  Hinterbliebenen zu.

(2011): Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages richtet sich dabei nach dem Grad Ihrer Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind dann alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Daneben können Sie auch weitere atypische Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG
geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem  Hinterbliebenen zu.

(2011): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?

Viele Aufwendungen, die Behinderten Personen entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Damit sind vor allem Aufwendungen gemeint, die für die Behinderung typisch sind. Dazu zählen Kosten, die der Behinderte trägt, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem Aufwendungen für die Pflege, wobei es nicht wichtig ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.

Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.

Tipp: Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass das Finanzamt eine bestimmte Summe als zumutbare Belastung anrechnet.

(2011): Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?



Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten bzw. Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist indes nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

(2011): Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?



Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die mit ansteigendem Grad der Behinderung entstehen.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:
Grad der Behinderung     Pauschbetrag
von 25 und 30    310 Euro
von 35 und 40    430 Euro
von 45 und 50    570 Euro
von 55 und 60    720 Euro
von 65 und 70    890 Euro
von 75 und 80    1.060 Euro
von 85 und 90    1.230 Euro
von 95 und 100    1.420 Euro

Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Bei einem Grad der Behinderung unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag selbst wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorlagen. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

(2011): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?



Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?

Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Rente oder andere Bezüge erhalten, reichen in der Regel auch der Rentenausweis oder ähnliche Bescheide als Nachweise aus. 

Für die Gewährung des erhöhten Pauschbetrages für Hilflose bzw. Blinde, muss im Schwerbehindertenausweis der Vermerk „H“ bzw. „Bl“ eingetragen sein. Bei hilflosen Personen ist auch der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe III ausreichend.

(2011): Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?



Was fällt unter die besonderen Aufwendungen?

Es gibt Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen aber nicht regelmäßig auftreten. Diese atypischen Belastungen sind nicht im Behinderten-Pauschbetrag enthalten und müssen demnach als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiele solcher Aufwendungen sind zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die in der Wohnung oder in einem Fahrzeug aufgrund der Behinderung entstehen, Aufwendungen für eine Reisebegleitung im Urlaub, Kosten eines Umzugs, Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen sowie Krankheits-, Heilbehandlungs- oder Kurkosten.

Alle Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, kürzt das Finanzamt um die Höhe der zumutbaren Belastung. Dieser Betrag richtet sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte

(2011): Was fällt unter die besonderen Aufwendungen?



Wann gilt eine Person als hilflos?

Hilflose  Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro. Laut Einkommensteuergesetz gilt eine Person dann als hilflos, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. (33 b Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 EStG). Diese Hilfe kann zum Beispiel beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Körperpflege erfolgen.

Die Hilflosigkeit darf dabei auch nicht nur vorübergehend sein, sondern muss länger als sechs Monate dauern.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „H“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2011): Wann gilt eine Person als hilflos?



Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Dabei liegt Blindheit nicht nur bei einem vollständigen Verlust der Sehkraft vor, sondern auch bei einer Sehschärfe von höchstens 2 Prozent.

Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag jedoch nicht.  

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2011): Wann liegt Blindheit vor?



Wann bekomme ich auch für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?

Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld.
Für volljährige Kinder besteht der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen etwa, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert und die Altershöchstgrenze noch nicht erreicht hat.


Seit 2007 ist die Altersgrenze für den Kindergeldbezug für Kinder in Ausbildung stufenweise gesenkt worden:
Für Kinder, die bis 1981 geboren wurden, gab es Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die bis 1982 geboren wurden, bis zum 26. Lebensjahr und für Kinder, die ab 1983 geboren sind, gibt es Kindergeld aktuell noch bis zum 25. Lebensjahr – sofern sie sich in einer Ausbildung befinden oder studieren (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Auch wenn sich das Kind in einer höchstens viermonatigen Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsschritten oder vor Beginn oder nach dem Ende des Wehr- oder Zivildienstes befindet, wird weiterhin Kindergeld gezahlt.

Hat das Kind einen Zivildienst oder Grundwehrdienst abgeleistet, verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des abgeleisteten Dienstes. Dies ist so, weil Sie in der Phase des Wehr- und Zivildienstes kein Kindergeld erhalten. Wenn Ihr Kind allerdings ein freiwilliges soziales Jahr leistet, wird der Bezug des Kindergeldes nicht unterbrochen, sofern es noch unter 25 ist.
Das gilt auch, wenn Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz findet.

Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn das Kind kein Einkommen über dem Grenzbetrag von derzeit 7.680 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) bezieht.
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag.
Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes müssen Sie jährlich bei der Familienkasse Angaben zur Ausbildung und zum Einkommen Ihres Kindes machen.

Tipp: Wenn Sie Ihr Kind finanziell unterstützen und im Laufe des Jahres Anspruch auf Kindergeld haben, können Sie den Unterhalt, für die Monate in denen Sie Kindergeld bezogen haben in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

(2011): Wann bekomme ich auch für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?



Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?

Für ein behindertes Kind erhalten Sie zeitlich unbegrenzt Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge. Es gelten allerdings die Voraussetzungen:

Damit ein behindertes Kind bei den Eltern steuerlich berücksichtigt werden kann, darf es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein, um die steuerliche Berücksichtigung ohne Altersbegrenzung des Kindes in Anspruch nehmen zu können. Das Kind ist nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten, wenn es wegen seiner Behinderung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann und keine weiteren, ausreichenden Einkünfte oder Bezüge erhält.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind nicht in der Lage sein darf, seinen Lebensunterhalt und einen Mehrbedarf wegen der Behinderung von seinem eigenen Einkommen zu bestreiten. Dies können Sie in der Regel mit dem Behindertenausweis belegen, in den das Merkmal „H“ eingetragen ist und wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Eine unmögliche Erwerbstätigkeit darf nicht auf eine schlechte Arbeitsmarktlage zurückgeführt werden können, sondern muss in der Behinderung des Kindes begründet sein.

(2011): Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?



Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. Bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zur Verfügung, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag (zwischen 310 und 1.420 Euro) steht also auch Kindern zu.
Tipp: Eltern können sich den Pauschbetrag des Kindes übertragen lassen, wenn ihr Kind kein zu versteuerndes Einkommen hat.

Pflegepauschbetrag 
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.
Tipp: Der Pflegepauschbetrag ist ein jährlicher Pauschbetrag. Sie erhalten Ihn auch in ungekürzter Höhe, wenn Sie Ihr behindertes Kind nicht das komplette Jahr über gepflegt haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind unter der Woche in einem Heim untergebracht ist.
 
Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Tipp: Dies lohnt sich, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kinderbetreuungskosten
Sie als alleinerziehendes Elternteil oder beide berufstätige Eltern können bis  zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 EUR je Kind, absetzen. Dabei ist das Alter bei behinderten Kindern unerheblich.

Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist eine amtliche Bescheinigung hierüber vorzulegen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Tipp: Lehnt die Familienkasse Ihren Antrag ab, gehen Sie aber davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Einspruch einlegen. Die Entscheidung der Familienkasse wird dann noch einmal geprüft.

(2011): Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?



Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Der Behindertenpauschbetrag steht eigentlich dem Kind zu. Er kann jedoch auf Sie als Elternteil übertragen werden, falls Ihr Kind vom Pauschbetrag keinen Gebrauch macht, weil es zum Beispiel keine eigenen Einkünfte hat. Die Übertragung des Pauschbetrages erfolgt in der „Anlage Kind“.

Sind Sie nicht verheiratet, geschieden bzw. leben getrennt, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Diese 50:50 Regelung kann auf Antrag beider Elternteile jedoch auch geändert werden.
 
Sind Sie jedoch verheiratet und wollen sich steuerlich getrennt veranlagen lassen kann, wird der Pauschbetrag zwingend jedem Elternteil zur Hälfte gewährt. Eine Änderung ist hier nicht möglich.

(2011): Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?



Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?

Damit ein behindertes Kind bei den Eltern steuerlich berücksichtigt werden kann, darf es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein, um die steuerliche Berücksichtigung ohne Altersbegrenzung des Kindes in Anspruch nehmen zu können.

Die steuerliche Berücksichtigung gilt für folgende Punkte:

Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zur Verfügung, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag (zwischen 310 und 1.420 Euro) steht also auch Kindern zu.
Eltern können den Pauschbetrag des Kindes auf sich übertragen lassen.

Pflegepauschbetrag 
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.

Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Tipp: Dies lohnt sich erst, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Kinderbetreuungskosten
Sind Sie alleinerziehend sind in einer Partnerschaft beide Elternteile erwerbstätig, können Sie Ihre Kinderbetreuungskosten bis zu zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.000 EUR je Kind, absetzen. Dabei ist das Alter des Kindes unerheblich.

(2011): Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?


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