(2014)
Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?
Beiträge an Gewerkschaften sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Lohnsteuer kompakt können Sie die Beiträge im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Berufsverband" eingeben.
Tipp: Manche Finanzämter verzichten bis zu einem Betrag von ca. 110 Euro jährlich auf die Anforderung von Belegen (Nichtaufgriffsgrenze), wenn die Gewerkschaft in der Steuererklärung namentlich benannt wird.
Die wichtigsten Gewerkschaften in Deutschland:
- IG Metall (IGM)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Gewerkschaft der Polizei (GdP)
- Deutscher Beamtenbund (DBB)
- Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
- Marburger Bund (MB)
- Vereinigung Cockpit (VC)
- Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
- Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie, VAA
Eine vollständige Liste aller Gewerkschaften finden Sie z.B. bei Wikipedia.
Bewertungen des Textes: Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 9