(2014)
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen. Den Entlastungsbetrag gibt es nur einmal, unabhängig davon, wie viele Kinder im Haushalt leben. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass Ihnen das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für das Kind zustehen.
Als alleinerziehend gelten Sie nur, wenn keine anderen erwachsenen Personen außer ggfs. volljährige Kinder in Ihrem Haushalt leben, für die Sie Kindergeld bekommen, z. B. Kinder in Ausbildung.
Tipp: Den Entlastungsbetrag können Sie auch geltend machen, wenn das Kind in Ihrer Wohnung nur seinen Nebenwohnsitz hat und beispielsweise in einer anderen Stadt studiert.
Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, wird der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel (109 Euro) gekürzt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nachträglich für das abgelaufene Jahr gewährt, wenn in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben gemacht werden.
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